Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
Jagdrecht beinhaltet:
- Die Pflicht zur Hege
- Die Jagdausübung
- Die Aneignung
- Das Jagd-und Wildtiermanagementgesetz steht als Vollgesetz über dem Bundesjagdgesetz (Ausnahme BJagdG §15-18a).