Jagdrecht

 

Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.

Jagdrecht beinhaltet:

  • Die Pflicht zur Hege
  • Die Jagdausübung
  • Die Aneignung
  • Das Jagd-und Wildtiermanagementgesetz steht als Vollgesetz über dem Bundesjagdgesetz (Ausnahme BJagdG §15-18a).

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